Fahrradfahrer aufgepasst! Neue StVO Regelungen. 📲

Автокөліктер мен көлік құралдары

Bisher war das Nebeneinanderfahren von Radfahrer:innen nur auf bestimmten Straßen sowie für Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern zulässig. 🚲
Mit der Neuregelung wird das Nebeneinanderfahren von maximal zwei einspurigen Radfahrer:innen zusätzlich auf Fahrbahnen mit zulässigem Maximaltempo 30km/h erlaubt, sofern es das Verkehrsaufkommen zulässt, niemand am Überholen gehindert wird, niemand gefährdet wird und es sich bei der Straße nicht um Schienenstraßen oder Vorrangstraßen handelt; dies bedeutet auch, dass das Nebeneinanderfahren auf Radfahranlagen und der angrenzenden Fahrbahn unter den genannten Voraussetzungen erlaubt ist. ✅
Wie findet ihr diese neue Regelung? 🤔
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Пікірлер: 5

  • @chrism6847
    @chrism6847 Жыл бұрын

    super Video! kleine Ergänzung: bei Kindern unter 12 Jahren darf die Begleitperson (mind. 16 Jahre alt) immer neben dem Kind fahren, ausgenommen auf der Schienenstraße (StVO §68)

  • @fahrschulebeimakh

    @fahrschulebeimakh

    Жыл бұрын

    Das ist vollkommen korrekt. Danke für die Ergänzung!

  • @Ifrie
    @Ifrie Жыл бұрын

    Vielen Dank für das Video :)

  • @berndadam8703
    @berndadam8703 Жыл бұрын

    Danke für die Infos. Ich habe eine Frage zum Rechtsabbiegen an einer Kreuzung. Situation: ich fahre (mit dem Auto) an einer roten Ampel an und habe den Blinker nach rechts gesetzt. Jetzt kommt von hinten ein Radfahrer und will mich rechts überholen. Wenn ich abbiege ist eine Kollision vorprogrammiert. Wer hat hier vorrang? Es ist keine Radspur eingezeichnet. Der Abstand ist unter 1,5 m. Darf mich der Radfahrer hier überholen? Er muss ja nach dem neuen Recht 1,5m Abstand halten, also dürfte er eigentlich nicht rechts überholen. $5, 1 sagt auch es ist links zu überholen. Wie muss ich mich verhalten? Dank im Voraus für die Antworten. LG Bernd

  • @fahrschulebeimakh

    @fahrschulebeimakh

    Жыл бұрын

    Österr. Rechtslage (§ 5 österr.StVO bezieht sich auf Alkohol, kommt daher in Deinem Beispiel nicht in Betracht): Wenn es keinen Radfahrstreifen gibt, darf er Dich nicht rechts überholen, sondern nur links (§ 15 (1) öStVO). Solange Du an der roten Ampel stehst, darf er rechts an Dir vorbiefahren (§ 12 (5) StVO). Gemäß $ 19 (5) letzter Halbsatz StVO haben geradeausfahrende Fahrzeuge (in Deinem Bsp das Fahrrad) Vorrang gegenüber in die selbe Richtung fahrende nach rechts abbiegende Fahrzeuge Vorrang (in Deinem Bsp also Du). Die 1,5m Seitenabstand sind bei Geschwindigkeiten über 30 km/h einzuhalten. Er darf Dich nicht rechts überholen, Du bist aber auch verpflichtet, vor dem Abbiegen einen 3-S-Blick zu machen (§ 11 (1) StVO. Es ist eine Teilschuld, wenn Du vor dem Abbiegen Dich nicht mittels 3-S-Blick vergewisserst, dass es gefahrlos möglich ist.

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