EuGH: Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden, sparen oder zurückfordern beim Verkauf einer Immobilie

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Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es vielen Verbrauchern, eine Baufinanzierung trotz laufender Zinsbindung vorzeitig zu beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.
In seiner Entscheidung (Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20) definiert der EuGH die Voraussetzungen, die Banken erfüllen müssen, um ihre Kreditnehmer korrekt über die Berechnung einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren.
Konkret schreiben die Richter dazu: Zwar müsse der Kreditgeber nicht die konkrete Formel der Berechnung nennen, „doch muss er die Methode zur Berechnung dieser Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angeben, so dass dieser die Höhe der bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung anhand der im Kreditvertrag gegebenen Informationen bestimmen kann.“
Ist dies nicht der Fall, so kommt das Kreditinstitut seinen Informationsplichten nicht nach und verliert bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens nach § 502, Abs. 2 Nr. 2 BGB den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Genau hier wird das Luxemburger Urteil zum Problem für viele Banken. Denn diese nennen in ihren Verträgen zumeist nur die Methode der Berechnung, nicht aber Details, die es ermöglichen, die Berechnung nachzuvollziehen.
Als Konsequenz dürften nun viele Verbraucher die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verweigern. Experten sprechen vom sogenannten Vorfälligkeitsjoker. Auch eine Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen ist möglich - und zwar drei Jahre lang, ab Beginn des Kalenderjahrs. Aktuell sind somit Zahlungen betroffen, die seit Anfang 2019 geleistet worden sind. Gleiches gilt für eine Nichtabnahmeentschädigung, die dann fällig wird, wenn ein vereinbartes Darlehen gar nicht ausgezahlt wird - beispielsweise, weil ein Kauf geplatzt ist.
Fast alle großen Banken betroffen
Um von dem Urteil profitieren zu können, müssen die Immobilienkredite nach dem 20. März 2016 abgeschlossen worden sein. Betroffen sind nach unseren Analysen die meisten großen Banken, beispielsweise Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken, aber auch Deutsche Bank, DSL und ING Diba.
Am eindeutigsten ist die Situation jedoch bei der Commerzbank. Hier hat bereits das OLG Frankfurt (Az.: 17 U 810/19) entschieden, dass die Informationen in vielen Kreditverträgen der Bank mangelhaft sind und eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden muss.
Auch Widerruf kann aussichtsreich sein
Bei Immobilienfinanzierungen, die vor März 2016 abgeschlossen worden sind, gilt das aktuelle EuGH-Urteil nicht. Allerdings kann dort der sogenannte Widerrufsjoker helfen. Er greift bei älteren Darlehen aus dem Zeitraum 2010 bis 2016 und zwar dann, wenn die Bank den Kunden im Kreditvertrag nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Dass der Widerrufsjoker immer noch wirksam ist, zeigt ein neues - noch nicht rechtskräftiges - Urteil des LG Karlsruhe (Az. 2 O 224/20), das die IG Widerruf erstritten hat. Dabei wurde die BB Bank wegen Formfehlern zur Rückabwicklung eines Darlehens verurteilt.
Beide Vorgehensweisen - Widerrufsjoker und Vorfälligkeitsjoker - haben bei erfolgreicher Umsetzung zur Folge, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, wenn eine Baufinanzierung vorzeitig beendet wird. Viele zehntausend Verträge dürften betroffen sein, im Schnitt liegen die Entschädigungen im fünfstelligen Euro-Bereich.
Angesichts der Summen, die im Raum stehen, rechnen wir mit Gegenwehr der Banken. Verbraucher sollten sich also anwaltliche Unterstützung sichern, wenn sie ohne Entschädigungszahlung vorzeitig aus einem Immobilienkredit aussteigen wollen. Erster Schritt sollte dabei stets die Prüfung des eigenen Vertrags sein, um festzustellen, ob dieser angreifbar ist. Eine solche Prüfung durch spezialisierte Anwälte bietet beispielsweise - kostenlos und unverbindlich - die Interessengemeinschaft Widerruf:
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Пікірлер: 4

  • @LevestaEssah
    @LevestaEssah2 жыл бұрын

    Hallo ich habe hochinteressante NEWS! Die Commerzbank berechnet mir keine VFE bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens bei Verkauf meiner Immobilie während der Zinsbindung! Lediglich für den KFW Vertrag fällt eine VFE an die aber wirklich nicht der Rede wert ist! Ich bin wirklich erleichtert und spare mir somit den Weg zum Anwalt.

  • @LevestaEssah
    @LevestaEssah2 жыл бұрын

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe eine baufinanzierung bei der Commerzbank abgeschlossen. Dezember 2016. der Wortlaut unter Punkt 7. zur VFE ist exakt der selbe wie in dem Fall der Dame die vor dem OLG in Frankfurt recht bekommen hat. Nun ist meine Frage : darf die Commerzbank mir überhaupt noch eine VFE anrechnen wenn sie schon vor Gericht wegen der selben Klausel unrecht bekommen hat? Wenn sie dies trotzdem tun und ich per Klage dagegen vorgehen möchte, wird das Gericht einen solchen Rechtsstreit überhaupt zulassen oder aufgrund eines bereits gesprochenen Urteils (der Dame von vor 2 Jahren) direkt abweisen und mir recht geben ? Oder kann es denn auch anders ausgehen dass ich mit dem selben Vertrag zum selben Zeitraum aber unrecht bekomme ?

  • @interessengemeinschaftwide752

    @interessengemeinschaftwide752

    2 жыл бұрын

    Hallo, ein Urteil gilt in erster Linie individuell, d.h. für denjenigen, der geklagt hat. Insofern: Ja, die Commerzbank darf für vergleichbare Verträge auch weiterhin VFE verlangen und tut das auch. Wie so häufig im Leben: Wer sich nicht wehrt, hat Pech gehabt. Deswegen: Wenn Sie die Immobilie verkaufen, einfach bei uns melden und wir sorgen dafür, dass keine VFE anfällt. www.widerruf.info/kostenlose-pruefung-kreditvertrag/

  • @LevestaEssah

    @LevestaEssah

    2 жыл бұрын

    @@interessengemeinschaftwide752 danke Ihnen, ich komme darauf zurück.

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