Die neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter ist da!

Die Verunsicherung über die neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter ist groß. In diesem kostenfreien Info-Webinar gibt dir Markus Kessel, Geschäftsführer des BVBC e.v., einen Überblick über die neue Prüfungsordnung.
„Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ - Die neue Prüfungsordnung kommt
In diesem kostenfreien Info-Webinar gibt dir der Geschäftsführer des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.v. (BVBC e.v.), Herr Markus Kessel, einen Überblick über die zu erwartenden Neuerungen der neuen Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter (IHK).
Ablauf
18:00 - ca. 18:30 Uhr: Die neue PO / Alle Änderungen kompakt
ab 18:30 Uhr: Q&A Session / Antworten auf eure Fragen
Es folgt ein zweites Webinar am 17. Dezember ab 18 Uhr, in dem Herr Kessel erneut über die neue PO berichten wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die neue Prüfungsordnung voraussichtlich in Kraft getreten sein.
Hintergrund
Noch im Dezember soll die neue Prüfungsordnung für die Bilanzbuchhalterfortbildung veröffentlicht werden. Erfahren Sie jetzt, welche Änderungen vorgesehen sind und weshalb sich der BVBC für spätere Termine der mündlichen Prüfung einsetzt.
Zum ersten Januar 2020 ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten. Zu den Neuerungen gehört auch die Einführung der ergänzenden Berufsbezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse:
Geprüfte*r Berufsspezialist*in (für z.B. Servicetechnik)
Bachelor Professional (z.B. in Bilanzbuchhaltung)
Master Professional (z.B. in Betriebswirtschaft)
Änderungen durch die neue Prüfungsordnung
Neue Bezeichnung des Abschlusses
Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Schnellere Zulassung zur Prüfung
Das BBiG schreibt einen Regelzugang ohne Wartezeiten zur Prüfung vor (vgl. § 53 cc BBiG). Durch diese Vorgabe fällt die Mindestberufspraxis von drei Jahren bei den dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufen weg. Das bedeutet: Keine Wartezeit mehr nach der Ausbildung.
Darüber hinaus wurden auch die Zeiten der Berufspraxis bei allen anderen geforderten Vorqualifikationen um je ein Jahr verkürzt.
Schriftliche Prüfung: Mindestbestehensquote von 50 Punkten je Aufgabenstellung
Die drei Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung müssen nun jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden werden. Die bisherige Regelung, bei der insgesamt 150 Punkte erreicht werden mussten, entfällt künftig. Nicht bestandene Klausuren können nicht wiederholt werden.
Übergangsvorschrift für noch laufende Prüfverfahren
Für laufende Prüfverfahren ist auf Antrag der Prüfungsteilnehmenden der Wechsel zur neuen Verordnung möglich, sofern die drei Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte aufweisen. Ansonsten kann bei einem Wechselantrag keine Anrechnung erfolgen und das erneute Ablegen des kompletten schriftlichen Prüfungsteils wird erforderlich.
Wechsel zur neuen Prüfungsordnung
Für alle, die sich nach der neuen Verordnung zur Prüfung anmelden, mögen die Regelungen verständlich sein. Wer jedoch bereits angemeldet ist oder einzelne Prüfungsteile schon abgelegt hat, muss genauer hinsehen.
„Die nun getroffenen Übergangsvorschriften zur Erlangung der Abschlussbezeichnung ‚Bachelor Professional‘ sind leider zu kompliziert und aus Sicht der Teilnehmenden vielleicht sogar unfair zu bewerten, weil die Schnellen und Guten leer ausgehen. Trotz mehrfacher Eingaben und Verhandlungen mit dem Bildungsministerium war an dieser Stelle allerdings nicht mehr im Sinne der Prüflinge herauszuholen“, moniert Kessel.
Wer noch die Möglichkeit hat, die neue Abschlussbezeichnung zu erhalten, und wer leider leer ausgeht, hat der BVBC in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.
Alle, die sich vor dem ersten Januar 2020 zur Prüfung angemeldet haben, oder bereits - trotz späterer Anmeldung - ihre Ergebnisse und Zeugnisse bereits in den Händen halten, haben keine Möglichkeit mehr, die ergänzende Berufsbezeichnung „Bachelor Professional“ zu führen. Diesen Personen bleibt nur der Rechtsanspruch auf die englische Übersetzung des Zeugnisses - sofern sie die Prüfung nicht vor April 2015 abgelegt haben.
Wer noch kein Ergebnis oder gar Zeugnis erhalten hat, hat noch Optionen, muss die Fortführung der Prüfung nach der neuen Verordnung jedoch bei der zuständigen Kammer beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
► Jetzt weiter lernen unter examio.de

Пікірлер: 1

  • @inalata6484
    @inalata64845 ай бұрын

    Wenn man mit dem Bacelhor nicht weiter studieren kann, zu was beckommt ihn?