Der Tresor-Profi: Wohin mit den Schlüsseln zu meinem Waffentresor?

Пікірлер: 10

  • @franksteinmann6926
    @franksteinmann69267 ай бұрын

    Vielen Dank für dieses interessante Video! Ich vermute, dass wenigstens ein erheblicher Anteil aller Waffentresore mit Sicherheits-Zylinderschlössern ausgestattet ist. Wo sollen denn nun - quasi per sofort - hunderttausende geeignete "Schlüsseltresore" mindestens in Stufe N/0 herkommen? Und wer ein Zahlenkombinationsschloss mit Not/Revisionsschlüssel hat, steht vor demselben Problem! Darauf kann man nicht oft genug hinweisen, denn wird der Revisionsschlüssel unbedacht im Zubehörbeutel belassen und in irgendeiner Schublade deponiert, droht erhebliches Ungemach! Und ich sehe weitere Probleme: Als Folge dieses Urteils werden sich bei vielen Legalwaffenbesitzern (zahlreiche Besitzer illegaler Waffen werden ihre Eisen vermutlich auch weiterhin schussbereit in Schreibtischschubladen legen...) nun mindestens zwei Waffenschränke befinden, was die Frage aufwirft: Welche Waffen nun in welchem Schrank lagern? Muss ein neu erworbener "Waffenschrank" auch der Behörde gemeldet werden, selbst wenn nur der Schlüssel eines anderen Waffenschranks darin aufbewahrt werden soll?

  • @franksteinmann6926
    @franksteinmann69267 ай бұрын

    Der Begriff "Sorgfaltspflicht" im WaffG ist äusserst dehnbar. Wenngleich im OVG-Urteil nur vom "Schlüssel" die Rede ist, lese ich dieses (insofern möglicherweise unvollständige) Urteil so: Alles, was den Waffenschrank öffnet, ist nunmehr in mindestens gleichwertiger Sicherheitsstufe (und bei Neuerwerb eines Tresors mindestens N/0) zu verwahren! Neben dem genannten Schlüssel also auch ein Not/Revisionsschlüssel (oft bei guten Zahlenkombinationsschlössern vorhanden), sämtliche technischen Systeme wie ggfs. eine KeyCard oder ein Transponder, selbst eine mitgelieferte Datenkarte mit "Entsperr-PIN" (MasterPIN / PUK etc.) oder ein simpler Notizzettel mit der Zahlenkombination eines Zahlenschlosses! Wer diese in einem eVault/elektronischem Schliessfach ablegt, handelt mangels Zertifizierung dieser Aufbewahrung imho bereits fahrlässig! Und bisher galt die verbreitete Auffassung: Die Behörde darf nicht wissen, wo der Schlüssel aufbewahrt wird! Dies ist nunmehr klar: In dem (schlüssellosen) Tresor mit der höchsten Sicherheitsstufe! Und gerade bei Not/Revisionsschlüsseln - welche man ja nur im Ausnahmefall eines Defekts benötigt - wäre es sehr wünschenswert, wenn der Gesetzgeber zeitnah Klarheit und RECHTSSICHERHEIT darüber schaffen würde, ob diese auch im Waffenschrank eines anderen Berechtigten WBK-Inhabers (mit anderen Wohnort), bei einem Waffenhändler oder ggfs. in einem Bankschliessfach gelagert werden dürfen!

  • @hartwighaas8016
    @hartwighaas80167 ай бұрын

    Ein bescheuertes Urteil.

  • @rainerseibt8953
    @rainerseibt89537 ай бұрын

    Was passiert nach meinen Tod? Niemand darf ja außer mir die Kombination wissen? 😮

  • @anonymusanonymus7638

    @anonymusanonymus7638

    7 ай бұрын

    dann kann es dir ja prinzipiell egal sein was mit deinen waffen passiert, deine hinterbliebenen müssen den waffenbesitz beim amt melden, damit werden sie dann aber erstmal THEORETISCH illegale waffenbesitzer, weil sie ja keine wbk+sachkunde+ und durchleuchtung haben. also müsssen sie die waffen umgehend beim amt abgeben oder einem waffenhändler zur aufbewahrung übergeben.......oder gleich an diesen verkaufen, wobei das amt hier natürlich auch seine finger im spiel haben wird denn die angaben in der wbk, bezüglich besitzer, stimmen ja nicht mit eurem ausweis überein also braucht er da wider einen nachweis.......denn fürs amt ist prinzipiell jeder verdächtig der eine schusswaffe besitzt........soviel zur unschuldsvermutung und der galloppierenden bürokratie in diesem land

  • @Orgelfan62

    @Orgelfan62

    7 ай бұрын

    Dann es Dir wurst sein

  • @rainerseibt8953

    @rainerseibt8953

    7 ай бұрын

    Nur wenn man die Nachkommen haßt.

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