Datenschutz für Vereine
Dr. Dirk Schwenn spricht mit dem Datenschutzrechtsexperten Jannis Sothmann über die Pflichten der #Vereine beim Thema #Datenschutz. Alle Vereine sind verpflichtet, die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz zu berücksichtigten. Darüber hinaus wird ein #Datenschutzbeauftragter benötigt, wenn (1.) der Verein "sensible Daten", z.B. Gesundheitsdaten der Mitglieder, verarbeitet oder wenn (2.) mehr als 20 Personen mit der Datenverarbeitung im Verein befasst sind.
Weitere praxisrelevante Themen sind: Wie bestellt man einen Datenschutzbeauftragten? Was ist Auftragsdatenverarbeitung? Wie geht der Verein mit dem Thema Löschung von einzelnen Mitgliederdaten um? Antworten dazu auf vereinfacher.de
Viele weitere Infos zum Thema Vereinsrecht & Steuern findet Ihr auf: www.vereinfacher.de
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Super erklärt. Wieder mal. Vielen Dank!
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