Das Quick-Freeze-Verfahren kommt!

Die Regelungen über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind europarechtswidrig. Bei der Aufklärung von Straftaten braucht es ein Instrument, das nicht alle unter Generalverdacht stellt und Kommunikationsdaten anlasslos speichert. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren werden wir nun die Möglichkeit einer anlassbezogenen Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten einführen. „So schaffen wir Rechtssicherheit, schließen Sicherheitslücken und stärken zugleich digitale Bürgerrechte“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

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