Bundesverfassungsgericht: Ampel darf 60 Milliarden Euro nicht verschieben

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands. Es geht um 60 Milliarden Euro.
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