Bewertung von Firmen/Unternehmen: Vereinfachtes Ertragswertverfahren | Bewertungsrecht 6/7

Als nächstes folgt nun das Bewertungsrecht, mit dem man Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften bewertet. Hierzu dient das vereinfachte Ertragswertverfahren, bei dem die gemittelten Jahresergebnisse der dem Bewertungsstichtag vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre zugrunde liegen. Darauf wendet man im Bewertungsrecht einen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 an.
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0:00 Einleitung & Intro
1:05 § 11 BewG - Wertpapiere und Anteile
3:43 §§ 199 ff. BewG - Vereinfachtes Ertragswertverfahren
9:25 § 201 BewG - Ermittlung des Jahresertrags
10:18 Abgleich mit dem Steuerberaterexamen
14:48 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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Пікірлер: 9

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater Жыл бұрын

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @AchimKlawun
    @AchimKlawun Жыл бұрын

    Danke, super erklärt 👍 Aber ab 11:30: Müssen beim Thema unentgeltlicher Mitarbeit der Ehefrau die 40T nicht abgezogen werden? Also 3x -40T statt +40T?

  • @Battlestar540

    @Battlestar540

    Жыл бұрын

    Ja. Da dieser den Gewinn noch nicht gemindert hat und man ja den tatsächlichen Jahresertrag ermittelt und für einen dritten Fremden würde sie nicht unentgeltlich arbeiten😁

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Жыл бұрын

    Liebes Juhn Team, leider fehlt in dieser Serie Teil 5/7. Könnten Sie das bitte nochmals hochladen? Vielen Dank!

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    Жыл бұрын

    Lieber kkc1918, vielen Dank für den Hinweis! Ein Glück, dass wir so aufmerksame Zuschauer haben. Das fehlende Video haben wir umgehend zur Serie "Bewertungsrecht" hinzugefügt. Wir wünschen Ihnen noch eine erfolgreiche Woche und viel Spaß beim Schauen unserer Videos! Ihr Team JUHN Partner

  • @Syrius12345

    @Syrius12345

    Жыл бұрын

    @@juhnsteuerberater Haben Sie vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

  • @michaelhilger6907
    @michaelhilger6907 Жыл бұрын

    Welche App nutzen Sie auf dem iPad für die Gesetze?

  • @ralphwilhelmpesch4909
    @ralphwilhelmpesch4909 Жыл бұрын

    Grds. ganz gut erklärt aber falsch vorgerechnet, was die unentgeltliche Leistung der Ehefrau betrifft!

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