Berufliche Umschulung nach Krebserkrankung

Georgios erhält die erste Krebsdiagnose mit 30 Jahren: Multiple Myelom, ein Knochenmarkkrebs ausgerechnet am Schienbein. Kann er denn überhaupt weiterarbeiten? Die bange Frage treibt ihn um, da er in der Produktion stehend arbeitet. Langes Stehen ist aber nach der Erkrankung nicht mehr möglich.
In der Reha wird zuerst noch der Antrag auf Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach Umschulung gestellt. Denn es ist klar, dass er als junger Familienvater weiterarbeiten muss.
Doch der Antrag wird von der Deutschen Rentenversicherung erst einmal abgelehnt. Beharrlich bleibt er- auch mit Unterstützung unserer Psychosozialen Krebsberatung in Bayreuth - am Ball und gibt nicht auf. „Es war nicht einfach!“, sagt Georgios im Nachhinein und ermutigt alle anderen, nicht nach der ersten Ablehnung eines Antrags aufzugeben. Das hat er sich als Motto gemacht!
Inzwischen hat Georgios seine Umschulung abgeschlossen und fühlt sich in seiner neuen Tätigkeit sehr wohl und gut aufgehoben.
Verwendete Fachbegriffe:
Multiples Myelom: Knochenmarkkrebs
Berufliche Wiedereingliederung: Für Arbeitgeber ist die betriebliche Wiedereingliederung gesetzlich verpflichtend, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mindestens sechs Wochen wegen Krankheit arbeitsunfähig sind.
Umschulung: Der Antrag auf eine Umschulung muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, sie ist eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung.
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