Arbeitslosenversicherung

In diesem Kapitel schauen wir uns die Arbeitslosenversicherung in Deutschland an.
Die Arbeitslosenversicherung gehört im sozialen Sicherungssystem zu den Sozialversicherungen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB drei).
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Absicherung gegen Einkommensverlust bei Arbeitslosigkeit.
Der Kreis der Pflichtversicherten bestimmt sich nach Paragraph fünfundzwanzig und Paragraph sechsundzwanzig SGB drei.
Versicherungspflichtig sind danach abhängig beschäftigte Personen mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten.
Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld oder Krankengeld
sowie Gefangene, die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses zugewiesene Arbeit verrichten.
Selbständige und außerhalb der EU beschäftigte Arbeitnehmer sind nicht versicherungspflichtig.
Alle Zahlen in diesem Foliensatz basieren auf dem Stand von zweitausendvierundzwanzig.
Der aktuelle Beitragssatz beläuft sich auf zwei-komma-vier Prozent des Bruttoeinkommens.
Der Beitrag wird bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt siebentausend-dreihundert Euro im Westen beziehungsweise siebentausend-einhundert Euro im Osten monatlich
Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Dazu müssen Sie zunächst die Anwartschaftszeit erfüllen:
Sie müssen mindestens zwölf Monate lang einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten dreißig Monaten nachgegangen sein.
Das Arbeitslosengeld eins ist die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.
Es beträgt sechzig Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit
und siebenundsechzig Prozent für Arbeitslose mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.
Dieses Geld wird zwischen sechs bis vierundzwanzig Monate lang gezahlt, abhängig von der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter des Arbeitslosen.
Betrachten wir einmal Hartz vier gegenüber dem neuen Bürgergeld.
Die Einführung des Bürgergeldes war eine Reform des ALG zwei zur Verbesserung der Grundsicherung.
Ziel war die Erhöhung der Regelsätze, eine bessere Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und der Abbau bürokratischer Hürden.
Es gab eine Erhöhung des Regelsatzes für Alleinstehende auf genau die eben genannten fünfhundertzwei Euro für Alleinstehende.
Die Unterstützung bei der Berufsqualifizierung und Weiterbildung sollte ausgebaut werden und es sollte eine verbesserte Betreuung und Beratung durch die Jobcenter erfolgen.
Als Arbeitsförderungsmaßnahmen gibt es Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen als Förderung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit.
Es gibt Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber in Form von finanziellen Anreizen für die Einstellung von Arbeitslosen.
Es gibt eine Existenzgründungsförderung als Gründungszuschuss zur Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten.
Sie haben gewisse Meldepflichten zur frühzeitigen Meldung bei drohender Arbeitslosigkeit, spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Zusätzlich dazu eine persönliche Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Außerdem haben Sie Mitwirkungspflichten zur aktiven Arbeitssuche und zur Teilnahme an Vermittlungsbemühungen.
Sie müssen zumutbare Beschäftigungen annehmen und an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen.
Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kann es eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen geben, in denen Sie keine Leistungen erhalten.
Bei der Ablehnung zumutbarer Arbeit oder der Ablehnung der Teilnahme an Maßnahmen kann die Leistungsdauer verkürzt werden.
Sanktionen sind die Reduktion oder die Einstellung der Leistungen bei Pflichtverletzungen.
Und es gibt eine Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen.
Es gibt noch einige Sonderregelungen.
Eine davon ist die Arbeitslosigkeit nach Elternzeit: Sie haben dann Anspruch auf ALG eins bei Erfüllung der Anwartschaftszeit.
Kurzarbeitergeld kann eine Unterstützung bei vorübergehendem Arbeitsausfall zur Vermeidung von Entlassungen sein.
Außerdem existiert ein besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen und für ältere Arbeitnehmer.
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1:29 Beiträge
1:57 Anspruch
2:22 Leistungen
3:32 Hartz 4, Bürgergeld
4:06 Arbeitsförderungsmaßnahmen
4:29 Melde- und Mitwirkungspflicht
4:55 Sperrzeiten und Sanktionen
5:17 Sonderregelungen

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