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Ansatzpflicht für Vermögensgegenstände & Schulden (§ 246 HGB) / Handelsbilanz 2/10

Unser zweites Studentenvideo zum Bilanzrecht deckt die allgemeinen Ansatzvorschriften ab. Hier erläutern wir die Vorgehensweise, die man beim Bilanzieren sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht beachten muss. Dabei prüft man zunächst, ob ein Vermögensgegenstand beziehungsweise Wirtschaftsgut ansatzfähig ist, geht dann der Frage nach dem Ausweis in der Bilanz nach und führt anschließend die Bewertung durch. Dieses Schema ist strikt einzuhalten.
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0:00 Einleitung & Intro
1:01 Allgemeine Ansatzregeln
9:30 Prüfungsrelevanz
14:25 Beispielfall
19:12 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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Пікірлер: 17

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater2 жыл бұрын

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @LNeuberty
    @LNeuberty2 жыл бұрын

    Bei diesen tollen Videos kann man wirklich nur danke sagen. Vielen Dank, dass Ihr diesen Content FOR FREE zu Verfügung stellt !!

  • @schuubii
    @schuubii2 жыл бұрын

    Vielen Dank Herr Dr. Juhn! Sehr informativ, wie immer kompetent und mit so viel Leidenschaft! Herr Dr. Hanke kann das Thema so gut erklären und macht dabei einen sehr sympathisch Eindruck! Freue mich auf die weiteren Videos! Danke dafür!

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor2 жыл бұрын

    Chris Hanke LEGEND - so geil habe ich zu dem Thema noch keinen Dozenten erklären gehört. mega monster. danke!

  • @jordadahlin7275
    @jordadahlin72752 жыл бұрын

    Richtig gut. Bin gerade in der Vorbereitung zum WP-Examen, es wäre top, wenn ihr mal n Video zu den 4 Modulen machen würdet. Generelle Herangehensweise, Klausurentechnik etc… ähnlich wie ihr die Vorbereitung auf den Steuerberater erläutert habt. Diese Inhalte sind einem nicht gänzlich neu, jedoch bringt ihr eine gute Struktur in die Themen, so dass man das Ganze Zeug neu lernt und für sich auch besser einordnen kann. Wirklich guter Content, Hut ab

  • @pascalbeck9182
    @pascalbeck91822 жыл бұрын

    Sehr gutes Video! So ein hohes Maß an Detailverliebtheit ist einfach großartig.

  • @1La2La3La4La
    @1La2La3La4La8 ай бұрын

    Den Herren, Prof. Doctor Hanke, finde ich einfach MEGA gut. Großer Respekt für sein Wissen. Leider habe ich viele andere Wirtschaftsprüfer mit Erfahrungen gesehen aber wenn es um Fachrunde geht, leider total 0 . ABER Herr Hanke, klasse! Vielen Dank fürs Video.

  • @amira2619
    @amira2619 Жыл бұрын

    Ich habe das Thema erst jetzt verstanden, super erklärt wirklich. Vielen Lieben Dank!!!!

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    Жыл бұрын

    Gerne. BG, CJ

  • @alpa3720
    @alpa37202 жыл бұрын

    Super danke! Super informativ! Merci :)

  • @ck2610
    @ck26105 ай бұрын

    Ist zwar interessant, jedoch ist das ganze Thema digitaliserbar und komplett abbildbar, weil Abgrenzungen klar definiert sind.

  • @haraldludwig994
    @haraldludwig9942 жыл бұрын

    Und wieder mal ein tolles Video! Vielen Dank dafür. Es macht einfach Spaß zuzuhören und im Minutentakt schlauer zu werden. Ich hätte da mal eine Frage an einen Juristen. Sie sprechen im Video den Leasingerlass an und sagen, dass dieser Relevanz sowohl für die Handels-, als auch für die Steuerbilanz habe. Gemäß Definition sind Erlasse Anordnungen von Verwaltungsbehören gegenüber nachgeordneten Dienststellen und somit Teil der Exekutive. Wie kann dann ein „Leasingerlass“ quasi „Gesetzeswirkung“ erlangen, ohne nicht wenigsten als Durchführungsverordnung eingestuft zu sein. Wird hier nicht das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt? Nichts gegen den Inhalt des Erlasses, aber mir erschließt sich die Einordnung in die Hierarchie des Rechts nicht.

  • @dotic92
    @dotic922 жыл бұрын

    Auf die jetzigen Videoreihen freue ich mich riesig! Ich möchte mich in die Richtung Rechnungswesen/Umsatzsteuer/Besteuerung von KapG spezialisieren und aus diesem Grund möchte ich nächstes Jahr schon - seit Anfang des Monats ein Jahr ausgelernt - den BiBu starten, jedoch habe ich mit diesem Video Panik bekommen wie flüssig und detailliert Herr Hanke die Paragraphen genannt hat. Ist dies in der BiBu-Prüfung auch so extrem relevant wie beim StB-/WP-Examen? Das Video und das davor war sehr informativ und macht extrem Spaß diese zu schauen! Ich freue mich schon auf die nächsten Videos in dieser Reihe und weitere Videoreihen in diesem Bereich, vielen herzlichen Dank! //Edit: Für die Spezialisierung, ist hierfür ein Bachelor/Master zwingend notwendig oder genügt hier der BiBu vollkommen? Ansonsten müsste ich diese per Berufserfahrung - ich besitze keine Allgemeine Hochschulreife - vorweisen.

  • @Ferdi_-tj1wo

    @Ferdi_-tj1wo

    2 жыл бұрын

    Hi Dominic, ich antworte dir mal auf die Fragen :) Zuerst einmal könntest du nach dem BIBU theoretisch studieren, da Bachelor Professionals (wie sie ja nun heißen) an jeder deutschen Hochschule ein Studium ihrer Wahl aufnehmen dürfen. Solltest du also z.B Taxation oder Accounting studieren wollen, ginge dies, eventuell sogar unter Anrechnung der im BIBU erbrachten Leistungen. Die Spezialisierung verstehe ich ehrlich gesagt nicht genau. Wenn du einen Arbeitgeber hast, kannst du mit ihm ja besprechen, in welchem Bereich du eingesetzt werden möchtest. Solltest du in die Selbständigkeit starten wollen, habe ich nur eine unverbindliche Aussage von meinem Chef (ebenfalls StB): Ein BIBU darf nicht selbständig die Aufgaben eines StBs erledigen, es sei denn, er erledigt die Aufgaben in seinem Namen/unter seiner "Federführung". Dafür würde der StB aber höchstwahrscheinlich Geld verlangen. Oder du arbeitest eben als Angestellter in seiner Kanzlei/seinem Unternehmen. Ob du als BIBU die Paragrafen so kennen musst wie Prof. Dr. Hanke weiß ich nicht, allerdings hast du ja legale Spickzettel in Form von Gesetzestexten in den drei Prüfungen. Ich glaube einfach, dass Prof. Dr. Hanke die Gesetze im Schlaf kennt, weil er es schon einige Zeit unterrichtet ;) Ich hoffe, ich konnte dir helfen, falls du noch Fragen hast, schreib gerne, dann beantworte ich diese so gut ich kann Viel Erfolg bei deinem Bilanzbuchhalter ;D bei welchem Anbieter planst du den Lehrgang zu besuchen, wenn ich mal so fragen darf?

  • @dotic92

    @dotic92

    2 жыл бұрын

    ​@@Ferdi_-tj1wo Vielen Dank für deine Antwort/en! "Zuerst einmal könntest du nach dem BIBU theoretisch studieren, da Bachelor Professionals (wie sie ja nun heißen) an jeder deutschen Hochschule ein Studium ihrer Wahl aufnehmen dürfen. Solltest du also z.B Taxation oder Accounting studieren wollen [...]" - Mit dem BiBu - oder wie du richtigerweise schon genannt hast - respektive Bachelor Professional (in Bilanzbuchhaltung) kann ich ohne die Allgemeine Hochschulreife studieren? Mir ist bewusst, dass der BiBu äquivalent zum Bachelor (Uni) ist, aber wusste nicht, dass ich diesen ohne AHR starten könnte. "Die Spezialisierung verstehe ich ehrlich gesagt nicht genau. Wenn du einen Arbeitgeber hast, kannst du mit ihm ja besprechen, in welchem Bereich du eingesetzt werden möchtest." - Bei meinem jetzigen AG (StB-Kanzlei) mache ich nur FiBus und JA, das hatte ich denen so beim Übernahmegespräch gesagt, dass ich keine ESt machen möchte, da ich dort (es geht überwiegend nur um V+V) Defizite habe. "Solltest du in die Selbständigkeit starten [...]" - Das möchte ich nicht. "Ob du als BIBU die Paragrafen so kennen musst wie Prof. Dr. Hanke weiß ich nicht, allerdings hast du ja legale Spickzettel in Form von Gesetzestexten in den drei Prüfungen. Ich glaube einfach, dass Prof. Dr. Hanke die Gesetze im Schlaf kennt, weil er es schon einige Zeit unterrichtet ;)" - Dass dort Gesetztestexte verwendet werden dürfen ist mir bewusst, aber, ob dort auch extrem viele Paragrafen abgefragt werden ist so der Knackpunkt. Und ja, das ist überwiegend Erfahrung und das vermitteln von Wissen ist natürlich auch ein Aspekt der positiv mit einfließt. "Viel Erfolg bei deinem Bilanzbuchhalter ;D bei welchem Anbieter planst du den Lehrgang zu besuchen, wenn ich mal so fragen darf?" - Vielen Dank! :) Ich werde diesen wohl bei Dr. Endriss machen, da ich dort im September auch den FAIT starte und mir dieses Institut von mehreren empfohlen wurde (auch von meinen Chefs).

  • @Ferdi_-tj1wo

    @Ferdi_-tj1wo

    2 жыл бұрын

    @@dotic92 "Mit dem BiBu - oder wie du richtigerweise schon genannt hast - respektive Bachelor Professional (in Bilanzbuchhaltung) kann ich ohne die Allgemeine Hochschulreife studieren? Mir ist bewusst, dass der BiBu äquivalent zum Bachelor (Uni) ist, aber wusste nicht, dass ich diesen ohne AHR starten könnte." - Ich habe mal bei einem Weiterbildungsträger gearbeitet bzw. meine Ausbildung dort gemacht und das stand tatsächlich auf jedem Prospekt. Hier außerdem ein Ausschnitt aus einem Beschluss der Kultusministerkonferenz: "Inhaber folgender Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung: 1.1 Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HwO) 1.2 Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen" (unter folgendem Link auf Seite 3: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_09_08-Hochschulzugang-ueber-berufliche-Bildung.pdf) "Bei meinem jetzigen AG (StB-Kanzlei) mache ich nur FiBus und JA, das hatte ich denen so beim Übernahmegespräch gesagt, dass ich keine ESt machen möchte, da ich dort (es geht überwiegend nur um V+V) Defizite habe." - Als BIBU kannst du auf jeden Fall mit der USt umgehen, da du u.a. eine Prüfung zum Thema "Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen" schreibst und USt mit eines der größten steuerlichen Themengebiete (mit ESt) ist. Ich würde einfach mit dem AG sprechen, dass du gerne in dem Bereich USt arbeiten möchtest. Da du bei einem StB arbeitest, gehe ich mal davon aus, dass du StFA bist oder? Als solcher kannst du auch eine "Doppelqualifikation" sowohl zum BIBU als auch zum StFW (Steuerfachwirt) machen. Die Themen sind fast identisch, bei uns mussten die Teilnehmer nur eine Blockwoche dranhängen nach den BIBU-Klausuren und waren damit auf die StFW-Prüfung vorbereitet :) Also ist die Thementiefe bei USt bei BIBUs und StFWs gleich. "Dass dort Gesetztestexte verwendet werden dürfen ist mir bewusst, aber, ob dort auch extrem viele Paragrafen abgefragt werden ist so der Knackpunkt. Und ja, das ist überwiegend Erfahrung und das vermitteln von Wissen ist natürlich auch ein Aspekt der positiv mit einfließt." - Wie viele Paragrafen dort abgefragt werden, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Einerseits denke ich mir, dass die Paragrafen evtl. nebensächlich sind, da es ja ein Abschluss der freien Wirtschaft ist, andererseits habe ich überlegt, dass ja dennoch mit Gesetzen gearbeitet wird und diese immer zitiert/angegeben werden müssen (z.B. das Prüfungsschema der USt: steuerbar nach § 1 UStG, steuerfrei nach §§ 4 ff. UStG, Verzicht auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG, SteuerBMG nach § 10 UStG, Steuersatz nach § 12 UStG, Steuerschuldner nach §§ 13a/13b UStG, Steuerentstehung nach §§ 13/13b UStG, Vorsteuerabzug nach § 15 UStG, usw.). Also solltest du eher damit rechnen, dass du es können musst. Im Zweifel immer ein Beratungsgespräch vereinbaren oder anrufen oder eine Mail schreiben ;-) "Vielen Dank! :) Ich werde diesen wohl bei Dr. Endriss machen, da ich dort im September auch den FAIT starte und mir dieses Institut von mehreren empfohlen wurde (auch von meinen Chefs)." - Okay, das hört sich sehr gut an, ich denke, deine Chefs haben dann ihren StB-Vorbereitungslehrgang auch dort gemacht, dann wissen sie ja, wovon sie sprechen. :-) ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen :D

  • @sgtfrannigo2876
    @sgtfrannigo28769 ай бұрын

    gibt es das Skript irgendwo zum downloaden?

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